Jugendschutz wie er sein muss…transparent und FAIR!

Transparenter Jugendschutz zu fairen Preisen!

Go-Jugendschutz bietet die Stellung des Jugendschutzbeauftragten §7 JMStV! Wir bieten über die programmtechnischen Beratung den Jugendschutz für Erotik Webseiten welcher gesetzlich für gewerbliche Erotik-Webseiten vorgeschrieben ist.

Uns so einfach geht es….

Bestellen Sie den Jugendschutz für Ihre Erotik Webseite über unser Bestellformular. Gleich kostenlos und unverbindlich Ihre Anfrage senden.

Warum Jugendschutz beauftragten bestellen?

Ohne Jugendschutzbeauftragten dürfen Sie in Deutschland keine Webseite mit jugendgefährdende Potential als kommerzielles Online-Angebot betreiben.

1 Euro Jugendschutz? Was ist das?

1 Euro Jugendschutz

Immer mehr Jugendschutzbeauftragte werben mit 1 Euro Angeboten oder leicht darüber. Nun was ist dieser 1€ Job wert? Diese Frage ist schnell beantwortet wenn man an den allgemeinen Discount-Markt denkt. Gut und günstig, aber nicht intensive! Es kann aber auch oft vorkommen, dass sich diese Angebote als Mogelpackung outen, nämlich dann wenn man das Kleingedruckte liest sieht man oft *pro Tag!

Seriöse Jugendschutzbeauftragte haben nicht zu verstecken, Sie leben von ihrem guten Ruf und dem Vertrauen der Mandaten.

Denn Jugendschutz ist Vertauenssache!

Jugendschutz nicht gewerbliche Internetseiten

Jugendschutz für nicht gewerbliche Internetseiten

Jugendschutz für nicht gewerbliche Internetseiten

Wann ist eine Webseite gewerblich und wann ausschliesslich privat? Diese Frage wird immer häuffiger im Zusammenhang mit dem Jugendschutz gestellt. Wichtig zu wissen ist; dass ein Jugendschutzbeauftragter dann bestellt werden muss wenn eine gewerbliche Webseite jugendgefährdende Inhalte aufweisst.

Als Privat ist eine Webseite nur dann zu sehen wenn damit keine Einnahmen erziehlt werden! Schon wenn ein Banner zb. über ein Affiliate-System oder Werbemittel, Textlinks zu sehen sind die dem Seiteninhaber, Betreiber zugeordnet werden ist diese Webseite nicht mehr ausschliesslich privat sondern eher gewerblich anzusehen.

Was sind Ausnahmen?

Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern, oder nachweislich weniger als zehn Mio. Seitenzugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres können auf die Bestellung verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung zb. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen und diese zur Wahrnehmung der Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten verpflichten.

Ansonnsten gilt:

Ohne Jugendschutzbeauftragten dürfen Sie in Deutschland keine Webseite mit jugendgefährdende Potential als kommerzielles Online-Angebot betreiben.

Fordern Sie jetzt ihr kostenloses Angebot an

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das Jugendschutzgesetzt (JuSchuG) legst den Jugendschutz fest und verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sich an dieses zu halten. Im Jugendschutzgesetz sind unter anderem folgende Punkte festgehalten und werden zur unabdingbaren Pflicht gesetzt.

Der Jugendschutzbeauftragte nach §§ 7 a GjSM, 8 Abs. 5 MDStV

  • Jugendschutz für Erotik Webseiten ist unabdingbar
  • Ein Jugendschutzbeauftragter muss bestellt werden
  • Der Jugendschutzbeauftragte überprüft die Webseite auf Jugendgefärdende Inhalte

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