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Social Media Werbung für Erotikangebote: Reichweite schaffen, ohne den Jugendschutz aus dem Blick zu verlieren

Instagram, TikTok, Facebook, X und andere soziale Netzwerke sind für viele Betreiber von Erotikangeboten wichtige Marketingkanäle. Ein Bordell veröffentlicht Bilder seiner Räume. Ein Domina Studio kündigt Veranstaltungen an. Ein Fetisch Studio stellt neue Profile vor. Eine Erotikplattform wirbt mit kurzen Videos. Ein Onlineshop präsentiert neue Produkte.

Die eigentliche Webseite kann dabei sorgfältig geschützt sein. Der Social Media Account ist es möglicherweise nicht.

Genau hier entsteht ein häufig unterschätztes Jugendschutzrisiko.

Werbung und Vorschaumaterial verlassen mit der Veröffentlichung in sozialen Netzwerken den kontrollierten Bereich der eigenen Webseite. Inhalte können in Feeds, Suchergebnissen, Empfehlungen, Reposts, Screenshots und externen Vorschauen erscheinen. Gleichzeitig gehören soziale Netzwerke zur alltäglichen Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen. jugendschutz.net weist darauf hin, dass Minderjährige viele populäre soziale Dienste trotz formaler Altersgrenzen nutzen können, weil wirksame Alterskontrollen teilweise fehlen.

Für Betreiber von Erwachsenenangeboten bedeutet das: Eine geschützte Hauptseite macht eine ungeschützte Social Media Werbung nicht automatisch unproblematisch.

Social Media gehört zum Jugendschutzkonzept einer Erotik Webseite

Bei einer professionellen Prüfung darf deshalb nicht nur die eigentliche Domain betrachtet werden.

Zum digitalen Gesamtangebot können gehören:
Instagram Profile
TikTok Accounts
Facebook Seiten
X Profile
YouTube Kanäle
Telegram Kanäle
Linkseiten
Affiliate Seiten
Werbeanzeigen
Influencer Kooperationen
automatisch erzeugte Vorschaukarten
Social Media Videos
Stories und Reels

Entscheidend ist, welche Inhalte dort tatsächlich öffentlich erscheinen.

Ein Betreiber kann auf seiner Webseite beispielsweise eine Bildergalerie nur innerhalb eines geschützten Bereichs anzeigen. Verwendet er eines dieser Bilder anschließend öffentlich zur Bewerbung des Angebotes auf Instagram oder X, wird die Schutzwirkung der eigenen Webseite für dieses Bild faktisch irrelevant.

Werbung unterliegt ebenfalls dem Jugendmedienschutz

Der Jugendmedienschutz Staatsvertrag enthält in § 6 ausdrückliche Regelungen zum Jugendschutz in der Werbung.

Werbung darf Kinder und Jugendliche weder körperlich noch seelisch beeinträchtigen. Direkte Kaufaufforderungen an Kinder und Jugendliche dürfen deren Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit nicht ausnutzen. Außerdem bestimmt § 6 Absatz 3 JMStV, dass Werbung mit entwicklungsbeeinträchtigendem Inhalt von Angeboten getrennt erfolgen muss, die sich an Kinder oder Jugendliche richten. Für Werbung für bestimmte unzulässige oder indizierte Angebote gelten zusätzliche Beschränkungen.

Die KJM weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Vorgaben auch für Werbung im Internet gelten. Sie nennt als mögliches Aufsichtsthema beispielsweise Erotikwerbung im Umfeld von Kinderangeboten.

Das bedeutet nicht, dass jede Werbung eines Erotikunternehmens in sozialen Netzwerken verboten wäre.

Entscheidend sind Inhalt, Gestaltung, Platzierung und erreichbare Zielgruppe.

Das Problem beginnt häufig beim Vorschaubild

Social Media Marketing funktioniert visuell.

Ein Beitrag ohne Bild erreicht häufig weniger Aufmerksamkeit als ein Beitrag mit einer starken Aufnahme.

Für Erotikunternehmen entsteht dadurch ein Spannungsfeld.

Das Bild soll neugierig machen. Es darf aber nicht allein aus Marketinggründen immer weiter sexualisiert werden, ohne die öffentliche Zugänglichkeit zu berücksichtigen.

Bei der Prüfung betrachten wir deshalb unter anderem:
Profilbilder
Titelbilder
Beitragsbilder
Reels
Story Inhalte
Videovorschauen
Thumbnails
automatische Linkvorschauen
Werbebanner
Profilkarten

Dabei wird nicht pauschal jede erotische Darstellung als unzulässig behandelt. Maßgeblich ist der konkrete Inhalt und seine Wirkung.

Eine Domina darf selbstverständlich ihr Studio bewerben

Jugendschutz bedeutet nicht, dass Erwachsenenangebote unsichtbar werden müssen.

Ein Domina Studio kann beispielsweise mit einer professionellen Aufnahme der Räumlichkeiten, einem zurückhaltenden Portrait oder einem sachlichen Veranstaltungshinweis arbeiten.

Problematisch kann die Situation werden, wenn für die öffentliche Werbung Material verwendet wird, das aufgrund seiner konkreten Darstellung einen höheren Schutzbedarf besitzt.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht:
„Darf ein Domina Studio Instagram benutzen?“

Die sinnvollere Frage lautet:
„Welche Inhalte können für die öffentliche Bewerbung verwendet werden und welche sollten in einem geschützten Erwachsenenbereich verbleiben?“

Genau diese Differenzierung gehört zu einer professionellen Jugendschutzberatung.

Das Zielgruppenwerkzeug der Plattform ist kein vollständiges Jugendschutzsystem

Werbeanzeigen können häufig auf bestimmte Altersgruppen ausgerichtet werden.

Ein Betreiber stellt beispielsweise ein Mindestalter von 18 Jahren ein und geht davon aus, damit sei jede beliebige Werbegestaltung zulässig.

So einfach sollte die Bewertung nicht erfolgen.

Zunächst ist zu prüfen, wie zuverlässig die Altersinformation der Plattform tatsächlich ist und welche Inhalte unabhängig von der bezahlten Kampagne über das öffentliche Unternehmensprofil erreichbar bleiben.

jugendschutz.net weist darauf hin, dass bei zahlreichen sozialen Diensten Altersangaben nicht effektiv überprüft werden und eine falsche Eingabe des Geburtsdatums den Zugang ermöglichen kann.

Eine Werbeeinstellung „18+“ sollte deshalb nicht mit einer belastbaren Altersverifikation für Inhalte verwechselt werden, die ausschließlich Erwachsenen zugänglich sein dürfen.

Der Link zurück zur Webseite ist ebenfalls relevant

Social Media Werbung dient meistens einem Ziel:
Der Nutzer soll die Webseite besuchen.

Deshalb sollte nicht nur der Beitrag geprüft werden, sondern auch sein Ziel.

Ein Werbepost kann relativ zurückhaltend sein. Der hinterlegte Link führt jedoch möglicherweise direkt auf eine Seite mit deutlich sensibleren Inhalten.

Zu prüfen ist daher:
Wohin führt der Link?
Was sieht der Besucher unmittelbar?
Gibt es eine Zugangskontrolle?
Welche Vorschaubilder erscheinen?
Führt der Link direkt in eine Galerie?
Ist ein Video automatisch gestartet?
Werden Inhalte bereits vor einer Altersprüfung geladen?

Social Media und Webseite müssen gemeinsam betrachtet werden.

Automatische Vorschauen können zum Problem werden

Ein besonders typischer Fehler entsteht durch Open Graph Daten und ähnliche Vorschaufunktionen.

Der Betreiber veröffentlicht lediglich einen Link zu einem Profil.

Das soziale Netzwerk zieht automatisch:
Seitentitel
Beschreibung
Vorschaubild

Das automatisch ausgewählte Bild stammt möglicherweise aus einer Galerie.

Der Betreiber hat dieses Bild gar nicht bewusst als Werbung hochgeladen.

Trotzdem wird es öffentlich ausgespielt.

Bei einer professionellen Webseitenprüfung sollte deshalb kontrolliert werden, welche Vorschauen entstehen, wenn wichtige Seiten über soziale Netzwerke oder Messenger geteilt werden.

Kurzvideos benötigen besondere Aufmerksamkeit

Reels, Shorts und TikTok Videos können innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Reichweite erzielen.

Ihre Stärke ist gleichzeitig ein Jugendschutzproblem:
Sie werden algorithmisch empfohlen.

Der Betrachter muss einem Account nicht zwingend folgen.

Deshalb sollte vor Veröffentlichung geprüft werden:
Welche Szenen enthält das Video?
Welches Vorschaubild wird angezeigt?
Welche Texte werden eingeblendet?
Welche Hashtags werden verwendet?
Welche Zielgruppe kann der Algorithmus erreichen?
Wohin führen eingeblendete Links?
Welche Inhalte sind auf dem beworbenen Profil öffentlich?

jugendschutz.net beschreibt soziale Netzwerke als wichtigen Teil der Lebenswelt Minderjähriger und weist zugleich auf Konfrontationsrisiken mit belastenden und sexuellen Inhalten hin.

Hashtags können die Reichweite in unerwartete Richtungen verändern

Hashtags werden häufig ausschließlich nach Marketinggesichtspunkten ausgewählt.

Mehr Reichweite erscheint zunächst positiv.

Für Erotikunternehmen sollte jedoch geprüft werden, in welchem Umfeld ein Beitrag dadurch auftauchen kann.

Besonders allgemeine oder jugendaffine Begriffe können dazu führen, dass ein Beitrag außerhalb der eigentlich gewünschten Erwachsenen Zielgruppe erscheint.

Eine fachliche Empfehlung kann deshalb sein, nicht nur Bilder und Videos, sondern auch:
Hashtags
Beschreibungstexte
Keywords
Ortsmarkierungen
Verlinkungen
Kooperationspartner

in die Social Media Prüfung einzubeziehen.

Werbung durch Influencer und Kooperationspartner

Auch externe Kooperationen sollten nicht vergessen werden.

Ein Veranstalter, Model, Creator oder Geschäftspartner veröffentlicht möglicherweise Werbung für ein Erotikangebot auf dem eigenen Kanal.

Die KJM hat sich ausführlich mit Influencer Werbung beschäftigt und betont, dass die Vorgaben des § 6 JMStV insbesondere dann relevant sind, wenn Werbung auch Kinder erreicht oder sich an sie richtet.

Für Erotikunternehmen sollte daher vor einer Kooperation geklärt werden:
Welche Zielgruppe besitzt der Account?
Wie wird das Angebot dargestellt?
Welche Bilder werden verwendet?
Welche Links werden gesetzt?
Welche Hashtags kommen zum Einsatz?
Wird der Beitrag später weiterverwendet?

Social Media Plattformregeln und Jugendmedienschutz sind zwei verschiedene Ebenen

Ein häufiger Irrtum lautet:
„Instagram hat den Beitrag freigegeben, also ist er rechtlich in Ordnung.“

Plattformregeln und gesetzlicher Jugendmedienschutz sind nicht dasselbe.

Eine Plattform kann Inhalte nach ihren eigenen Gemeinschaftsstandards zulassen oder entfernen. Daraus folgt nicht automatisch eine verbindliche jugendschutzrechtliche Bewertung.

Umgekehrt kann eine Plattform strengere Regeln besitzen als das Gesetz.

Betreiber sollten deshalb beide Ebenen auseinanderhalten:
Was erlaubt die Plattform?
Was verlangt der Jugendmedienschutz?

Typische Probleme bei Social Media Werbung für Erotikangebote

Öffentliche Galeriebilder werden als Werbung verwendet

Ein Bild stammt aus einem geschützten Bereich und wird anschließend öffentlich auf Social Media veröffentlicht.

Automatische Linkvorschau wird nicht geprüft

Das System wählt selbst ein problematisches Bild aus.

Altersausrichtung wird überschätzt

Die Einstellung einer Werbekampagne auf Erwachsene wird als vollständige Altersverifikation verstanden.

Reels werden nur nach Reichweite optimiert

Die tatsächliche öffentliche Zugänglichkeit wird nicht berücksichtigt.

Allgemeine Hashtags erzeugen unerwünschte Reichweite

Der Beitrag erscheint in einem Umfeld, das der Betreiber nicht erwartet hat.

Alte Beiträge bleiben online

Die Webseite wurde längst überarbeitet, frühere Social Media Werbung ist jedoch weiterhin öffentlich.

Agenturen arbeiten ohne Jugendschutzvorgaben

Die Marketingagentur erhält Bildmaterial, aber keine Regeln dazu, welches Material öffentlich verwendet werden darf.

Kooperationspartner veröffentlichen eigenes Material

Der Betreiber verliert den Überblick über die Außendarstellung.

Was wir bei der Prüfung betrachten

Social Media Profile

Wir betrachten öffentlich erreichbare Profile und deren Inhalte.

Bilder und Videos

Wir prüfen verwendetes Werbematerial im konkreten Kontext.

Verlinkungen

Wir kontrollieren, auf welche Bereiche der Webseite Besucher weitergeleitet werden.

Vorschaukarten

Automatisch erzeugte Linkvorschauen werden berücksichtigt.

Hashtags und Beschreibungstexte

Wir prüfen, ob Gestaltung und Reichweitenstrategie vermeidbare Jugendschutzrisiken erzeugen.

Technische Übergänge

Die Verbindung zwischen Social Media und geschütztem Webseitenbereich wird betrachtet.

Wiederkehrende Veröffentlichungen

Bei laufender Betreuung können neue Kampagnen und Inhalte vor oder nach Veröffentlichung kontrolliert werden.

So läuft eine Prüfung ab

1. Social Media Kanäle erfassen

Zunächst wird festgestellt, welche Accounts zum Angebot gehören.

2. Öffentliche Inhalte kontrollieren

Bilder, Videos, Texte und Vorschauen werden betrachtet.

3. Verlinkungen testen

Wir prüfen, welche Zielseiten Besucher erreichen.

4. Schutzbedarf bewerten

Auffällige Inhalte werden fachlich eingeordnet.

5. Probleme dokumentieren

Der Betreiber erhält verständliche Hinweise zu auffälligen Stellen.

6. Verbesserungen empfehlen

Mögliche Maßnahmen werden konkret beschrieben.

Das kann beispielsweise bedeuten:
anderes Vorschaubild verwenden
Beitrag austauschen
Linkziel verändern
Werbematerial vom geschützten Material trennen
Open Graph Bild festlegen
Hashtags anpassen
Social Media Richtlinie für Mitarbeiter erstellen
Freigabeprozess für neue Kampagnen einführen

Der externe Jugendschutzbeauftragte als Ansprechpartner für Marketing und Agentur

Gerade hier bietet laufende Betreuung einen erheblichen Vorteil.

Marketing möchte Reichweite.

Webdesign möchte attraktive Inhalte.

Geschäftsführung möchte neue Kunden.

Der externe Jugendschutzbeauftragte ergänzt eine vierte Perspektive:
Welche Darstellung ist öffentlich aus Jugendschutzsicht vertretbar?

Das muss kein Gegeneinander sein.

Im Idealfall entsteht ein klarer Prozess, bei dem öffentlich geeignete Bilder und Videos bereits vor einer Kampagne definiert werden.

Dann muss nicht jedes Mal diskutiert werden, was veröffentlicht werden kann.

Social Media Werbung professionell prüfen lassen

Sie betreiben ein Bordell, eine Bordellwohnung, ein Domina Studio, Fetisch Studio, eine Erotikplattform, einen Erotikshop oder ein Streamingangebot und nutzen Social Media für Werbung?

Dann sollte die Social Media Präsenz Teil Ihres Jugendschutzkonzeptes sein.

Externen Jugendschutzbeauftragten bestellen

Sie möchten zunächst klären, welche Kanäle und Inhalte geprüft werden sollten?

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Das sind wir

Unsere Prüfung dient der fachlichen Bewertung und Reduzierung jugendschutzrechtlicher Risiken. Nicht jede fachlich empfohlene Optimierung stellt automatisch eine gesetzliche Verpflichtung dar. Bei rechtlich komplexen Einzelfragen kann ergänzend spezialisierter Rechtsrat erforderlich sein.

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