Eine Altersabfrage mit den Schaltflächen „Ich bin 18“ und „Zurück“ ist schnell eingebaut. Sie stellt jedoch keine verlässliche Altersprüfung dar. Minderjährige können eine solche Abfrage ohne Weiteres bestätigen und anschließend auf die Webseite zugreifen.
Bei Erotik Webseiten kommt es deshalb darauf an, welche Inhalte angeboten werden, wie diese Inhalte rechtlich einzuordnen sind und welche technische Schutzmaßnahme tatsächlich erforderlich ist. Nicht jedes erotische Angebot benötigt dieselbe Lösung. Ein sachlich gestalteter Internetauftritt eines Studios ist anders zu bewerten als ein Portal mit pornografischen Videos, Liveübertragungen, Nutzerprofilen oder kostenpflichtigen Mitgliederbereichen.
Ein externer Jugendschutzbeauftragter prüft nicht nur, ob irgendeine Altersabfrage vorhanden ist. Er betrachtet den vollständigen Zugangsweg: von der öffentlich erreichbaren Startseite über die Registrierung und Identifizierung bis zur Anmeldung im geschützten Mitgliederbereich.
Die aktuelle Fassung des Jugendmedienschutz Staatsvertrages gilt seit dem 1. Dezember 2025. Pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte dürfen im Internet grundsätzlich nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe verbreitet werden, die sicherstellt, dass ausschließlich Erwachsene Zugriff erhalten. Zur Herstellung solcher geschlossenen Benutzergruppen werden Altersverifikationssysteme eingesetzt.
Für welche Anbieter ist die Prüfung geeignet?
Die Prüfung richtet sich insbesondere an Betreiber von Erotik Webseiten, Erotikportalen, Mitgliederplattformen, Bordellen, Bordellwohnungen, Domina Studios, Fetisch Studios, Erotikforen, Livecam Angeboten, Streaming Plattformen, Creator Seiten und Online Shops mit jugendschutzrelevanten Medieninhalten.
Auch bestehende Webseiten sollten geprüft werden. Ein Zugangssystem kann ursprünglich korrekt eingerichtet worden sein und später durch ein neues Theme, ein Plugin, eine geänderte Registrierung oder einen zusätzlichen Zahlungsweg beeinflusst werden.
Die technische Altersprüfung darf nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob sie an der richtigen Stelle eingesetzt wird und ob alle schutzbedürftigen Inhalte tatsächlich dahinterliegen.
Erotik, Entwicklungsbeeinträchtigung und Pornografie unterscheiden
Nicht jede erotische Darstellung ist automatisch pornografisch. Ebenso ist nicht jeder frei sichtbare Inhalt automatisch zulässig.
Der JMStV unterscheidet verschiedene Gefährdungsstufen. Bei entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten müssen Anbieter dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufen diese üblicherweise nicht wahrnehmen. Bei bestimmten schwerer wiegenden Inhalten gelten strengere Anforderungen bis hin zur geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene.
Die notwendige Maßnahme ergibt sich deshalb nicht allein aus der Selbsteinschätzung des Betreibers. Relevant sind der konkrete Inhalt, seine Darstellung, der Gesamtzusammenhang und die technische Erreichbarkeit.
Eine fachliche Prüfung kann unter anderem klären:
- Welche Inhalte sind frei zugänglich?
- Welche Inhalte können entwicklungsbeeinträchtigend sein?
- Welche Inhalte gehören ausschließlich in einen Erwachsenenbereich?
- An welcher Stelle muss die Zugangskontrolle greifen?
- Welche technischen und organisatorischen Schwachstellen bestehen?
Warum ein „Ab 18“ Button nicht genügt
Ein einfacher Altersbutton prüft keine Identität und kein tatsächliches Alter. Er überlässt dem Besucher lediglich die Entscheidung, ob er die Webseite öffnen möchte.
Eine solche Abfrage kann als vorgeschalteter Hinweis dienen. Sie ersetzt jedoch kein Altersverifikationssystem, wenn für die angebotenen Inhalte eine geschlossene Benutzergruppe erforderlich ist.
Die KJM beschreibt Altersverifikationssysteme als Mittel zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen. Die Systeme müssen den Zugang so gestalten, dass ausschließlich Erwachsene auf die entsprechend geschützten Inhalte zugreifen können. Die KJM bewertet hierfür Gesamt und Teillösungen verschiedener Anbieter.
Identifizierung und Authentifizierung sind nicht dasselbe
Ein funktionierender Erwachsenenbereich benötigt mehr als eine einmalige Altersangabe.
Bei der Identifizierung wird festgestellt, ob die Person volljährig ist. Bei der späteren Authentifizierung wird geprüft, ob tatsächlich die zuvor identifizierte Person den Zugang verwendet.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Ein Betreiber kann zwar das Alter eines Kunden einmalig überprüfen, anschließend aber einen Zugang verwenden, der ohne ausreichenden Schutz an andere Personen weitergegeben werden kann.
Die KJM nennt für geschlossene Benutzergruppen die zuverlässige Identifizierung und die Authentifizierung bei den einzelnen Nutzungsvorgängen als zentrale Bestandteile. Auch moderne Verfahren, etwa biometrische oder automatisierte Lösungen, können Gegenstand einer positiven KJM Bewertung sein.
Welche Bereiche einer Erotik Webseite geprüft werden
Öffentlich sichtbare Inhalte
Vor der Altersverifikation dürfen keine Inhalte sichtbar bleiben, die ausschließlich Erwachsenen zugänglich sein sollen. Deshalb werden Startseite, Profilübersichten, Galerievorschauen, Videoteaser, Kategorien, Suchergebnisse, Werbebanner und Social Media Vorschauen betrachtet.
Registrierung
Die Registrierung wird daraufhin geprüft, welche Daten abgefragt werden, wann die Altersprüfung stattfindet und ob der Prozess leicht umgangen werden kann.
Identifizierungsverfahren
Es wird untersucht, welches Verfahren für die Altersfeststellung eingesetzt wird und ob es zum konkreten Angebot passt. Eine bloße Eingabe des Geburtsdatums ist etwas anderes als eine tatsächliche Prüfung.
Anmeldung und Authentifizierung
Der Login muss so gestaltet sein, dass nicht nur ein einmal geprüftes Konto vorhanden ist, sondern der weitere Zugang angemessen abgesichert bleibt.
Passwort Wiederherstellung
Auch der Vorgang „Passwort vergessen“ kann zur Schwachstelle werden. Wird ein Zugang ohne angemessene Kontrolle auf eine andere E Mail Adresse oder Telefonnummer übertragen, kann die vorherige Altersprüfung ihre Wirkung verlieren.
Gastzugänge und Testaccounts
Kostenlose Testbereiche, Vorschaukonten und Supportzugänge dürfen die Zugangskontrolle nicht umgehen. Sie müssen in die Prüfung einbezogen werden.
Direkte Medienadressen
Bilder, Videos und Downloads können manchmal über direkte URLs erreicht werden, obwohl die eigentliche Seite geschützt ist. Auch diese Zugangswege müssen betrachtet werden.
Mobile Webseiten und Apps
Eine Altersprüfung muss nicht nur auf dem Desktop funktionieren. Mobile Ansichten, Apps, Webviews und eingebettete Browser können andere Abläufe erzeugen.
Typische Fehler bei der Altersverifikation
Die Prüfung findet zu spät statt
Problematische Bilder oder Videos werden bereits geladen und erst danach durch ein Hinweisfenster verdeckt.
Nur der Kauf wird geschützt
Ein Zahlungsanbieter prüft möglicherweise bestimmte Daten. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass sämtliche Anforderungen an den Zugang zum geschützten Inhalt erfüllt sind.
Der Mitgliederbereich ist geschützt, einzelne Dateien nicht
Das Video liegt hinter dem Login, kann aber über eine direkte Adresse geöffnet werden.
Das Konto kann problemlos weitergegeben werden
Mehrere Personen können denselben Zugang gleichzeitig verwenden, ohne dass Auffälligkeiten erkannt werden.
Die mobile Ansicht umgeht den vorgesehenen Ablauf
Ein Plugin schützt die Desktop Version, greift aber nicht zuverlässig in einer App oder mobilen Sonderansicht.
Neue Funktionen werden nicht erneut geprüft
Ein Social Login, eine neue Zahlungsart oder eine geänderte Registrierung kann den ursprünglich vorgesehenen Prozess verändern.
So läuft die Prüfung ab
1. Inhaltliche Bestandsaufnahme
Zunächst wird ermittelt, welche Inhalte angeboten werden und welche Bereiche öffentlich oder nur nach einer Anmeldung erreichbar sind.
2. Prüfung des öffentlichen Zugangs
Es wird kontrolliert, welche Bilder, Videos, Texte und Vorschauen vor der Altersprüfung sichtbar bleiben.
3. Prüfung der Altersverifikation
Der vollständige Ablauf von der Registrierung bis zur Freischaltung wird nachvollzogen. Dabei wird untersucht, wie das Alter festgestellt wird und welche erkennbaren Umgehungsmöglichkeiten bestehen.
4. Prüfung der späteren Anmeldung
Auch die Authentifizierung bei weiteren Besuchen wird betrachtet. Dazu gehören Login, Passwort Wiederherstellung, Gerätewechsel und mögliche Mehrfachnutzung.
5. Prüfung technischer Nebenwege
Direkte Medienlinks, mobile Ansichten, externe Schnittstellen und automatisch erzeugte Vorschauen werden einbezogen.
6. Bewertung und Priorisierung
Festgestellte Probleme werden nach ihrer Bedeutung geordnet. Dringende Schwachstellen werden von allgemeinen Verbesserungsmöglichkeiten getrennt.
7. Konkrete Hinweise zur Korrektur
Der Betreiber erhält eine verständliche Beschreibung der festgestellten Punkte und Hinweise, wie der Ablauf angepasst werden kann.
Welche Rolle der externe Jugendschutzbeauftragte übernimmt
Der externe Jugendschutzbeauftragte unterstützt den Betreiber bei der Bewertung und Gestaltung des Angebotes. Nach § 7 JMStV ist er Ansprechpartner für Nutzer, berät den Anbieter und soll bei Planung, Gestaltung und Entscheidungen zum Jugendschutz angemessen und rechtzeitig beteiligt werden. Er kann Änderungen oder Beschränkungen des Angebotes vorschlagen.
Bei der Altersverifikation bedeutet dies insbesondere:
- Prüfung der öffentlich sichtbaren Inhalte
- Bewertung des bestehenden Zugangskonzeptes
- Hinweise auf erkennbare Schwachstellen
- Begleitung bei der Auswahl und Integration geeigneter Lösungen
- Prüfung nach technischen Änderungen
- Unterstützung bei Beschwerden und Rückfragen
- Dokumentation der festgestellten Risiken und empfohlenen Maßnahmen
Der Jugendschutzbeauftragte verkauft dabei nicht automatisch ein bestimmtes Altersverifikationssystem. Seine Aufgabe ist die fachliche Betrachtung des konkreten Angebotes und des dafür vorgesehenen Schutzkonzeptes.
Ein positiv bewertetes System allein genügt nicht
Ein von der KJM positiv bewertetes Konzept bietet eine wichtige Orientierung. Trotzdem kann die konkrete Integration Fehler enthalten.
Ein geeignetes System kann beispielsweise an der falschen Stelle eingebaut sein. Einzelne Unterseiten können die Prüfung umgehen. Alte Medienadressen können öffentlich bleiben. Eine Passwort Funktion kann den geschützten Ablauf aushebeln.
Deshalb sollte nicht nur der Produktname des Systems geprüft werden. Entscheidend ist der gesamte technische und organisatorische Prozess auf der Webseite.
Die KJM hat auch 2026 weitere Altersverifikationssysteme positiv bewertet. Die wachsende Zahl unterschiedlicher Lösungen eröffnet Betreibern mehr Auswahl, macht eine Prüfung der passenden Integration aber nicht überflüssig.
Warum eine laufende Betreuung sinnvoll ist
Erotik Webseiten verändern sich regelmäßig. Neue Profile werden veröffentlicht, Videos ergänzt, Mitgliederbereiche erweitert und technische Schnittstellen ausgetauscht.
Eine einmalige Prüfung bildet nur den Zustand an einem bestimmten Tag ab. Wird später ein Social Login eingerichtet oder ein neues Streaming Modul eingebaut, kann sich der Zugang wesentlich verändern.
Eine laufende Betreuung ermöglicht es, solche Änderungen frühzeitig zu bewerten. Dadurch können Schwachstellen häufig korrigiert werden, bevor sie sich im laufenden Betrieb verfestigen.
Eine fachliche Prüfung kann Risiken erheblich reduzieren. Sie bietet jedoch keine Garantie dafür, dass jede spätere Beanstandung oder rechtliche Auseinandersetzung ausgeschlossen ist. Betreiber bleiben dafür verantwortlich, Hinweise umzusetzen und wesentliche Änderungen mitzuteilen.
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Sie betreiben eine Erotik Webseite, ein Mitgliederportal, ein Domina Studio, ein Fetisch Studio, ein Bordellportal, ein Forum oder eine Streaming Plattform?
Dann lassen Sie prüfen, ob Ihre Altersverifikation an der richtigen Stelle greift und ob geschützte Inhalte tatsächlich nur über den vorgesehenen Zugang erreichbar sind.
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