Jugendschutz im Internet: Wie Eltern private Anschlüsse kindgerecht konfigurieren und welche Alternativen es gibt

Der digitale Alltag von Kindern ist heute selbstverständlich. Genau deshalb braucht es klare Strukturen und eine funktionierende technische Absicherung. Jugendschutz im Netz ist weder Hexenwerk noch reine Theorie. Mit den richtigen Werkzeugen lassen sich Browser und Geräte so einstellen, dass Kinder sicherer unterwegs sind und Eltern nachts ruhiger schlafen können.

Warum Jugendschutztechnik wichtig ist

Das Internet bietet Wissen, Unterhaltung und Kontaktmöglichkeiten. Gleichzeitig lauern dort Inhalte, die Kinder überfordern oder schlicht ungeeignet sind. Moderne Jugendschutztechnik filtert solche Inhalte, begrenzt Suchergebnisse und schützt vor zufälligen Treffern. Diese Technik ersetzt keine elterliche Betreuung, sie ist aber ein wirksames Sicherheitsnetz.

Jugendschutz im Browser einrichten

Die meisten gängigen Browser bringen eingebaute Schutzfunktionen mit oder lassen sich um entsprechende Tools erweitern.

Beispiel Google Chrome

  • Aktivierung des sicheren Suchmodus in Google
  • Blockierung von Webseiten über die Einstellungen
  • Erweiterungen wie Blocksite oder Filter für gewaltfreie und kindgerechte Inhalte

Beispiel Mozilla Firefox

  • Nutzung des integrierten Jugendschutzfilters
  • Einsatz der Erweiterung Foxfilter
  • Einrichtung eines Passwortschutzes für die Einstellungen

Beispiel Microsoft Edge

  • Aktivierung von Family Safety
  • Automatische Filterung unangemessener Inhalte
  • Zeitpläne für Surfzeiten und App Nutzung

Alternative Schutzprogramme und Systemlösungen

Nicht jeder möchte sich auf Browserfunktionen allein verlassen. Für private Anschlüsse gibt es spezialisierte Software, die deutlich umfassender arbeitet.

Salfeld Kindersicherung
Dieses Programm erlaubt Zeitkontingente, Seitenfilter, App Sperren und detaillierte Berichte. Installation und Bedienung sind auch für weniger technikaffine Eltern gut machbar.

Jusprog
Eine anerkannte und kostenlose Jugendschutzlösung für Windows und Router. Das System arbeitet mit Altersklassifizierungen und filtert automatisch ungeeignete Inhalte. Die Einrichtung ist schnell erledigt.

Router Einstellungen nutzen
Viele moderne Router bieten eigene Jugendschutzoptionen.

  • Zeitpläne für Internetzugang
  • Filterlisten direkt am Anschluss
  • Gerätekennung für individuelle Regeln

Der Vorteil liegt in der zentralen Kontrolle. Wenn der Router blockiert, kommt niemand an ihm vorbei.

Kurz Anleitung Installation

  1. Browser öffnen und in die Einstellungen gehen
  2. Sicheres Suchsystem aktivieren
  3. Unerwünschte Inhalte über Filter sperren
  4. Passwortschutz einrichten damit Kinder nichts ändern
  5. Optional: Jugendschutz Software installieren
  6. Router Oberfläche öffnen
  7. Altersfilter oder Zeitpläne definieren
  8. Alle Geräte im Haushalt zuordnen und testen

Praktische Tipps für Eltern

  • Klare Regeln für Bildschirmzeiten vereinbaren
  • Kinder begleiten und erklären
  • Regelmäßig prüfen was funktioniert und was noch verbessert werden kann
  • Geräte so einrichten dass Updates automatisch erfolgen
  • Im Zweifel lieber einmal zu viel fragen als zu wenig

Fazit

Jugendschutz im Internet ist ein Zusammenspiel aus Technik und Verantwortung. Wer Browser und Router sauber konfiguriert und gegebenenfalls eine Schutzsoftware ergänzt, schafft eine solide Basis. Kinder brauchen Freiheit, aber keine unbegrenzte Exposition. Gute Technik hilft dabei, den digitalen Raum sicherer zu gestalten.

Jugendschutzbeauftragten bestellen – Ihre Pflicht, Ihre Sicherheit

In einer Welt, in der Inhalte im Internet jederzeit und überall verfügbar sind, trägt jeder Anbieter eine hohe Verantwortung – insbesondere gegenüber Jugendlichen. Es ist keine bloße Formalität, sondern eine gesetzliche Pflicht: Betreiber jugendgefährdender Angebote müssen einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.

Wer muss handeln?
Ob erotische Webseiten, Gaming-Plattformen oder bestimmte soziale Netzwerke – sobald Inhalte potenziell jugendgefährdend sind, ist die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten nicht nur ratsam, sondern in vielen Fällen zwingend vorgeschrieben. Wer hier nachlässig agiert, riskiert empfindliche Strafen und langfristige Imageschäden.

Welche Aufgaben übernimmt der Jugendschutzbeauftragte?
Der Jugendschutzbeauftragte ist weit mehr als ein Aushängeschild. Er ist der direkte Ansprechpartner für Besucher Ihrer Webseite oder Ihrer Lokalität, klärt Fragen, nimmt Beschwerden entgegen und sorgt für Transparenz.
Gleichzeitig koordiniert er die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Vereinen. Hier zeigt sich der wahre Wert bewährter Tradition: Direkter Kontakt, klare Worte, verbindliches Handeln.

Prüfung, Beratung und Prävention – Ihr Schutzschild
Ein erfahrener Jugendschutzbeauftragter prüft Ihre Inhalte oder Ihre Einrichtung kritisch auf mögliche Schwachstellen. Seine Beratung schützt Sie effektiv vor drohenden Strafen und rechtlichen Auseinandersetzungen.
Er ist nicht nur ein Pflichtposten, sondern Ihr Partner – einer, der auf Grundlage bewährter Prinzipien arbeitet: Verantwortung übernehmen, vorausschauend handeln und Risiken vermeiden, bevor sie entstehen.

Fazit:
Ein Jugendschutzbeauftragter ist keine lästige Pflicht, sondern eine Investition in Ihre Zukunft und Ihre Reputation. Wer sich an die klassischen Tugenden – Pflichtbewusstsein, Weitsicht und Respekt gegenüber der nächsten Generation – hält, sichert den nachhaltigen Erfolg seines Unternehmens.

Handeln Sie jetzt – der richtige Schutz beginnt mit der richtigen Entscheidung.


Impressumspflicht auf Webseiten: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Betreiber von Webseiten stehen in Deutschland unter der Pflicht, bestimmte Informationen über sich offenzulegen – das Impressum. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) und dient in erster Linie der Transparenz und rechtlichen Verantwortlichkeit im digitalen Raum.

1. Wer braucht ein Impressum?

Grundsätzlich gilt: Jede geschäftsmäßige Webseite muss ein Impressum enthalten.
„Geschäftsmäßig“ ist eine Seite dann, wenn sie nicht rein privat genutzt wird – und das ist in der Praxis fast immer der Fall. Dazu zählen u.a.:

  • Unternehmen (Einzelunternehmer, GmbH, UG etc.)

  • Selbstständige und Freiberufler

  • Blogger, Influencer oder Vereine, die Werbung schalten oder Produkte vorstellen

  • Onlineshops und Verkaufsplattformen

  • Praxis- und Kanzleiseiten

Private Homepages ohne wirtschaftliche Absicht benötigen in der Regel kein Impressum, sollten aber aufpassen, nicht ungewollt in die geschäftsmäßige Nutzung hineinzurutschen (z. B. durch Affiliate-Links).


2. Was muss im Impressum stehen?

Die Mindestangaben nach § 5 TMG umfassen:

  • Name und vollständige Anschrift des Diensteanbieters (kein Postfach!)

  • Angaben zur Rechtsform (z. B. GmbH, UG, e. K.)

  • Vertretungsberechtigte Person (bei juristischen Personen)

  • Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse und Telefonnummer)

  • Registerangaben, falls vorhanden (z. B. Handelsregister, Vereinsregister)

  • Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden

  • Bei reglementierten Berufen (z. B. Ärzte, Anwälte): zuständige Kammer, Berufsbezeichnung, Regelungen


3. Wo muss das Impressum platziert sein?

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

✅ Übliche Platzierungen:

  • Fußzeile (Footer) mit „Impressum“-Link

  • In der Hauptnavigation unter „Kontakt“ oder „Info“

  • Nicht versteckt oder verschachtelt (z. B. in Untermenüs)

Unzulässig ist z. B., das Impressum nur über ein Kontaktformular oder Pop-up erreichbar zu machen.


4. Was droht bei Verstößen?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann Abmahnungen nach sich ziehen – vor allem von Mitbewerbern oder „Abmahnvereinen“. Möglich sind:

  • Kostenpflichtige Abmahnungen (Anwaltskosten, Unterlassungserklärung)

  • Bußgelder nach § 16 TMG (bis zu 50.000 €)

  • Gerichtliche Schritte, wenn keine Einigung erzielt wird


5. Impressum-Generatoren – sinnvoll oder riskant?

Es gibt viele kostenlose Impressum-Generatoren im Netz. Diese können hilfreich sein, ersetzen aber keine individuelle rechtliche Prüfung. Betreiber sollten darauf achten, dass der Generator aktuell ist und alle rechtlich relevanten Punkte abdeckt.


6. Sonderfall: Social Media & Plattformen

Auch Social-Media-Profile (Instagram, YouTube, Facebook etc.) unterliegen der Impressumspflicht, wenn sie geschäftsmäßig betrieben werden. Die Impressumsangabe kann z. B. über einen Link im Profil erfolgen („Link in Bio“).


Fazit

Ein korrektes Impressum ist für Webseitenbetreiber gesetzlich verpflichtend und schützt vor rechtlichen Risiken. Schon kleine Fehler oder fehlende Angaben können kostspielige Folgen haben. Es lohnt sich also, das Impressum regelmäßig zu prüfen und ggf. rechtlich abzusichern.

Edathy Affäre: Strafbar oder nicht?

Die Edathy Affäre ist das Thema Nummer 1 in der letzten Zeit! Aber was steckt dahinter?
Sebastian Edathy der EX SPD Politiker stellt sich Vorwürfen und Ermittlungen wegen dem Verdacht des Besitz von kinderpornographischen Material (§ 184b StGB). Hierbei wird von den Ermittlern und den Verteidigern unterschieden was überhaupt strafbar ist und was nicht.

Aus meiner Sicht verhält es sich hier aber anders. Denn ich bin der Meinung, dass alles was von einer kriminellen Quelle stammt sofort illegal ist! Das ist hier der Fall! Denn der Onlineshop ist ein einschlägiger Shop in dem es viele illegale und verbotene Inhalte gegeben hat. Aus diesem Grund ist alles was man von dort erwirbt sofort illegal. Denn zum ersten unterstützt man hier ein kriminelles Angebot und zum zweiten weiß man, dass die Inhalte unter kriminellen Umständen wie zB. Zwang entstanden sind.
Zudem hatte Sebastian Edathy die Fachkenntnisse die Inhalte bewerten zu können.

Kinderpornographie als harmlose Krankheit bagatellisieren

Gerne wird jetzt die Kinderpornographie als harmlose Krankheit bagatellisiert und die Täter und die potentiellen Täter werden hier als Betroffene hingestellt.
Nein das darf man so nicht stehen lassen! Der Missbrauch von Kindern ist eines der schlimmsten Verbrechen die ein Mensch begehen kann! Das sollten wir uns bewusst sein. Und wenn Prominente oder Politiker so etwas begehen sollte diese auf keinen Fall bagatellisiert werden.

Es bringt also eher wenig Spots zu senden in den man bei solchen Neigungen eine therapeutische Hilfe anbietet. Es sollte hingegen eine „null Toleranz“ gegen solche Straftaten oder Gedanken geäußert werden!

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Jugendschutzeinstellungen bei Windows

Eltern haben eine gute Möglichkeit die Jugendschutzeinstellungen im Windows Betriebssystem für PC, Laptop-Notbook oder PDA einzustellen. Dazu hat Microsoft einen speziellen Jugendschutz in die Windowsprogramme intrigiert.

Wie nutze ich die Jugendschutzeinstellungen?

Zunächst sollten Sie die Windows Jugendschutzeinstellungen konfigurieren. Wie dies geht kann man auf der Windows Jugendschutzeinstellungen Webseite gut nachlesen.

Jugendschutz und Onlinespiele

Was ist eigentlich der Sinn eines Online Video Spiels? Gewinnen, Spielen oder das der Hersteller ordentlich Kasse macht? Früher wurden Spiele im Laden oder im Kaufhaus kontrolliert verkauft. Nun sind diese Onlinespiele für jedermann kostenlos nutzbar. Wirklich kostenlos? Nein! Oft werden die Spieler auf eine im höchsten Maß dubiose Art und Weise versucht Kosten zu bezahlen! Das wäre alles nicht so schlimm wenn diese Spiele nur für Erwachsene zugänglich wären. Das Gegenteil ist aber der Fall! Oft werden gerade Spiele für Kinder und Jugendliche entwickelt – weniger für Erwachsene.

Mögliche Kontrollen

Man kann Spiele welche süchtig machen und Zahlungssysteme welche keine Kontrolle des Alters bieten auf den Index setzen. Dann wäre zumindest der Zugriff von Kindern und Jugendlichen nicht mehr möglich. Das wäre dann ein effektives Mittel dass Hersteller diese dubiosen Abläufe ändern.

Warum so wenig passiert?

Die Computer-Spielindustrie ist reich und das Interesse es so weiter zu machen groß! Wo es um so viel Geld geht ist auch mit Sicherheit viel Lobbyarbeit im Gange. Das ist der einzige plausible Grund warum bislang so wenig passiert ist und sich die Branche immer noch freiwillig selbst kontrolliert.

Facebook und der fehlende Jugendschutz

Anzeigen von Facebook für Sexseiten

Facebook und Jugendschutz passen nicht wirklich gut zusammen. Immer mehr Prostituierte werben offen mit Nacktbildern und verweisen zu harten Pornoseiten. Entsprechende Links und Facebook-Seiten sowie Profile sind bei Facebook zu hauf zu finden. Meldet man Facebook diese Seiten, Bilder oder Links – löscht Facebook diese nur sehr selten!
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Facebook nutzt keine ausreichenden Standards um Kinder und Jugendliche zu schützen. Bei Facebook kann sich nahezu jeder ungefiltert anmelden. Facebook will auch das sich Menschen jedes Alters dort anmelden – tut aber so wenig um für einen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sorgen.

Man kann nur hoffen das Facebook sich dazu bald etwas einfallen lassen wird.

Jugendschutz.net

Hilfe über Jugendschutz.net

Gerade für Eltern ist es wichtig schnell und unbürokratische Hilfe in Sachen ((Jugendschutz)) zu bekommen. Hier sind viele ((Institutionen)) und verschiedene ((Anlaufstellen)) wichtig um an sicher zu zuverlässige Informationen zum Thema Jugendschutz zu bekommen.

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