Was ist Pornografie? Jugendschutz Recht 2010

Was ist Pornografie?

Nun im Internet ist sicherlich viel erotisches Material zu finden. Auch spezielle und etwas härtere Erotik ist im Internet sichtbar. Eine gesetzliche Definition für erlaubte und verbotene Erotik gibt es aber bis lang noch nicht.

Was sind Maßstäbe?

Es gibt zumindest eine Richtlinie nach § 184 a und b Strafgesetzbuch (StGB)  zur „harten Pornografie“ werden pornografische Schriften gezählt, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.

Wissenschaftliche Werke gelten hingegen nicht als pornografisch, sofern diese ausschliesslich der Wissenschaft dienen und keine anderen Absichten verfolgen. Es ist demnach eine Auflbeziehung an die Wissenschaft als „Deckmantel“ nicht erlaubt.

Immer mehr Internetseiten mit eindeutigen pornografischen Inhalten ziehen in das Ausland, um sich der deutschen Gesetzgebung zu entgehen. Diese Möglichkeit ist sehr umstritten und gleich wohl keine akzeptable Alternative um einen seriösen Ruf zu bekommen. Dabei bieten Hoster aus dem Ausland wie zb. Niederlanden mit einem sehr humanen Jugendschutz einen großen Spielraum.

Aber auch große Erotik-Portale mit Sitz im Ausland haben oft einen guten Jugendschutz um große Fallen oder EU-Ermittlungen gegen sich zu ersparen.

Gegen Sie auf Nummer sicher und holen sich Rat von einem qualifiziertem Jugendschutzbeauftragten. So können Sie mit ruhigem Gewissen arbeiten und brauchen keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.

SchülerVZ verbessert Jugendschutz

SchülerVZ verbessert Jugendschutz

SchülerVZ hat den Jugendschutz verbessert. Ab sofort bekommt men keinen Zugang mehr zum Community-Portal SchülerVZ ohne eine Einladung eines dort registirten Mitglied. Diese Änderung könnte viel zum sicheren Umgang mit Kindern und Jugendlichen beitragen.

Aber auch der Datenschutz wurde bei SchülerVZ verbessert, dies sagt der Datenschutzbauftragte von Netprom ORG dem Unternehmen für Datenschutz und SEO Marketing.

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Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das Jugendschutzgesetzt (JuSchuG) legst den Jugendschutz fest und verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sich an dieses zu halten. Im Jugendschutzgesetz sind unter anderem folgende Punkte festgehalten und werden zur unabdingbaren Pflicht gesetzt.

Der Jugendschutzbeauftragte nach §§ 7 a GjSM, 8 Abs. 5 MDStV

  • Jugendschutz für Erotik Webseiten ist unabdingbar
  • Ein Jugendschutzbeauftragter muss bestellt werden
  • Der Jugendschutzbeauftragte überprüft die Webseite auf Jugendgefärdende Inhalte

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Wir haben uns zu diesem Blogverfahren entschieden um Go-Jugendschutz auch zu einer Informationspalttform für den Jugendschutz zu machen.