Impressumspflicht auf Webseiten: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Betreiber von Webseiten stehen in Deutschland unter der Pflicht, bestimmte Informationen über sich offenzulegen – das Impressum. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) und dient in erster Linie der Transparenz und rechtlichen Verantwortlichkeit im digitalen Raum.

1. Wer braucht ein Impressum?

Grundsätzlich gilt: Jede geschäftsmäßige Webseite muss ein Impressum enthalten.
„Geschäftsmäßig“ ist eine Seite dann, wenn sie nicht rein privat genutzt wird – und das ist in der Praxis fast immer der Fall. Dazu zählen u.a.:

  • Unternehmen (Einzelunternehmer, GmbH, UG etc.)

  • Selbstständige und Freiberufler

  • Blogger, Influencer oder Vereine, die Werbung schalten oder Produkte vorstellen

  • Onlineshops und Verkaufsplattformen

  • Praxis- und Kanzleiseiten

Private Homepages ohne wirtschaftliche Absicht benötigen in der Regel kein Impressum, sollten aber aufpassen, nicht ungewollt in die geschäftsmäßige Nutzung hineinzurutschen (z. B. durch Affiliate-Links).


2. Was muss im Impressum stehen?

Die Mindestangaben nach § 5 TMG umfassen:

  • Name und vollständige Anschrift des Diensteanbieters (kein Postfach!)

  • Angaben zur Rechtsform (z. B. GmbH, UG, e. K.)

  • Vertretungsberechtigte Person (bei juristischen Personen)

  • Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse und Telefonnummer)

  • Registerangaben, falls vorhanden (z. B. Handelsregister, Vereinsregister)

  • Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden

  • Bei reglementierten Berufen (z. B. Ärzte, Anwälte): zuständige Kammer, Berufsbezeichnung, Regelungen


3. Wo muss das Impressum platziert sein?

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

✅ Übliche Platzierungen:

  • Fußzeile (Footer) mit „Impressum“-Link

  • In der Hauptnavigation unter „Kontakt“ oder „Info“

  • Nicht versteckt oder verschachtelt (z. B. in Untermenüs)

Unzulässig ist z. B., das Impressum nur über ein Kontaktformular oder Pop-up erreichbar zu machen.


4. Was droht bei Verstößen?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann Abmahnungen nach sich ziehen – vor allem von Mitbewerbern oder „Abmahnvereinen“. Möglich sind:

  • Kostenpflichtige Abmahnungen (Anwaltskosten, Unterlassungserklärung)

  • Bußgelder nach § 16 TMG (bis zu 50.000 €)

  • Gerichtliche Schritte, wenn keine Einigung erzielt wird


5. Impressum-Generatoren – sinnvoll oder riskant?

Es gibt viele kostenlose Impressum-Generatoren im Netz. Diese können hilfreich sein, ersetzen aber keine individuelle rechtliche Prüfung. Betreiber sollten darauf achten, dass der Generator aktuell ist und alle rechtlich relevanten Punkte abdeckt.


6. Sonderfall: Social Media & Plattformen

Auch Social-Media-Profile (Instagram, YouTube, Facebook etc.) unterliegen der Impressumspflicht, wenn sie geschäftsmäßig betrieben werden. Die Impressumsangabe kann z. B. über einen Link im Profil erfolgen („Link in Bio“).


Fazit

Ein korrektes Impressum ist für Webseitenbetreiber gesetzlich verpflichtend und schützt vor rechtlichen Risiken. Schon kleine Fehler oder fehlende Angaben können kostspielige Folgen haben. Es lohnt sich also, das Impressum regelmäßig zu prüfen und ggf. rechtlich abzusichern.

Was ist Pornografie? Jugendschutz Recht 2010

Was ist Pornografie?

Nun im Internet ist sicherlich viel erotisches Material zu finden. Auch spezielle und etwas härtere Erotik ist im Internet sichtbar. Eine gesetzliche Definition für erlaubte und verbotene Erotik gibt es aber bis lang noch nicht.

Was sind Maßstäbe?

Es gibt zumindest eine Richtlinie nach § 184 a und b Strafgesetzbuch (StGB)  zur „harten Pornografie“ werden pornografische Schriften gezählt, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.

Wissenschaftliche Werke gelten hingegen nicht als pornografisch, sofern diese ausschliesslich der Wissenschaft dienen und keine anderen Absichten verfolgen. Es ist demnach eine Auflbeziehung an die Wissenschaft als „Deckmantel“ nicht erlaubt.

Immer mehr Internetseiten mit eindeutigen pornografischen Inhalten ziehen in das Ausland, um sich der deutschen Gesetzgebung zu entgehen. Diese Möglichkeit ist sehr umstritten und gleich wohl keine akzeptable Alternative um einen seriösen Ruf zu bekommen. Dabei bieten Hoster aus dem Ausland wie zb. Niederlanden mit einem sehr humanen Jugendschutz einen großen Spielraum.

Aber auch große Erotik-Portale mit Sitz im Ausland haben oft einen guten Jugendschutz um große Fallen oder EU-Ermittlungen gegen sich zu ersparen.

Gegen Sie auf Nummer sicher und holen sich Rat von einem qualifiziertem Jugendschutzbeauftragten. So können Sie mit ruhigem Gewissen arbeiten und brauchen keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.

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