Tatort Internet

Tatort Internet „Schützt endlich unsere Kinder“

Unter diesem Motto senden RTL2 jeden Montag eine Fernsehsendung. Kinder sind dem Internet heute gnadenlos ausgesetzt dies ist eine unbestrittene Sache. Darum müssen gerade Kinder besonders geschützt werden. Doch wie kann man diesen Schutz richtig und vor allem nachhaltig gestalten?

Eltern haften für Ihre Kinder…

Dieser Slogan sollte für die Eltern in Deutschland ein wichtiger Punkt sein. Man kann keine Gesetzte schaffen wenn Eltern sich allein darauf berufen. Eltern haben die Möglichkeit sich umfassend online zu informieren und zb. Jugendschutzprogramme auf den Computer zu installieren. das wichtigste ist aber nach wie vor die: Kontrolle!

Kontrolle ist sicher und nachhaltig

Besonders bei Kindern ist die Kontrolle der kleinen das einzig richtige Mittel um Straftaten oder Missbrauch zu verhindern. Eltern können die Verantwortung nicht den Behörden oder Providern allein auferlegen, dies zeigt schon die große Zahl an ausländischen Unternehmen welche sich an diese Richtlinien nicht halten. Eltern müssen mehr die Kinder und Computer der Kinder in regelmäßigen Abständen kontrollieren.

Altersverifikationssysteme (AVS)

Was sind Altersverifikationssysteme (AVS)?

Ein Altersverifikationssystem ist ein Jugendschutzprogramm welches einen geschützen Bereich zb. Erotik-Content schützen und versiegeln soll. So kann man zb. Bilder und Texte die für Kinder und Jugendliche nicht geeigent sind dort ablegen oder den Nutzen bereitstellen.

Was muss ein Altersverifikationssystem gewärleisten?

Ein Altersverifikationssysteme muss den Zugang vor nicht bereichtigen Personengruppen effiktiv schützen. Dies ist nicht mit einen Memberbereich-Zugang zu verweckseln. Beim Altersverifikationssystem wird nur zwischen Volljährig und Minderjährig unterschieden, nicht nach Zugangsoptionen oder Bezahlsystemen.

Sie haben Fragen zum Altersverifikationssystemen auch AVS genannt?

Gerne beantworten wir diese Ihnen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf!

Jugendschutz bei Servern im Ausland?

Hilft ein Umzug des Server in das Ausland wirklich?

Immer mehr Webmaster und Unternehmen welche jugendgefährdende Inhalte im Internet anbieten wählen eine Niederlassung im Ausland. Nun entscheiden sich auch zunehmend Privatpersonen zu diesem Verhalten.

Ist die Flucht ins Ausland eine Lösung?

Sicher scheint es auf den ersten Blick betrachtet die optimale Lösung zu sein. Der zweite Blick jedoch könnte vielen einen bitteren Beigeschmack verschaffen. Warum? Nun ein Abwandern in das Ausland birgt Risiken und Nebenwirkungen. Neben juristischen Folgen kann es auch steuerliche Risiken geben welche vorab genau zu prüfen sind. Wenn man diese Punkte betrachtet um sicher zu gehen, nicht fatale Fehler zu machen, könnte eine Strukturierung des Webangebots oder der Medien die günstigere und bessere Alternative sein.

Aus diesem Grund sollte man die Kosten + Risiken genau abwägen, bevor man sich entscheidet.

Über 18 Eingangsseite nichts ausreichend

Eingangsseite über 18 Warnung US Recht

In Deutschland reicht es nicht aus eine „Über 18“ Eingangsseite vor die eigenetliche Webseite zu stellen. Dies genügt dem Jugendschutz in Deutschland keineswegs. Die „Über 18 Warnungen“ sind US Recht welches in Deutschland keine Anwendung findet.

Besonders Erotik Webmaster sollten sich auf diesen Warnhinweisen nicht sicher fühlen und stattdessen Ihre Angebot mit Jugendschutz Systemen labeln und ggf. „geschlossene Benutzergruppen“ einführen.

Eingang oder Enter wie man diese immer häufiger liest dürften nur den Anschein erwecken, dass der Inhaber sich nicht an den Jugendschutz hält.

1 Euro Jugendschutz? Was ist das?

1 Euro Jugendschutz

Immer mehr Jugendschutzbeauftragte werben mit 1 Euro Angeboten oder leicht darüber. Nun was ist dieser 1€ Job wert? Diese Frage ist schnell beantwortet wenn man an den allgemeinen Discount-Markt denkt. Gut und günstig, aber nicht intensive! Es kann aber auch oft vorkommen, dass sich diese Angebote als Mogelpackung outen, nämlich dann wenn man das Kleingedruckte liest sieht man oft *pro Tag!

Seriöse Jugendschutzbeauftragte haben nicht zu verstecken, Sie leben von ihrem guten Ruf und dem Vertrauen der Mandaten.

Denn Jugendschutz ist Vertauenssache!

Jugendschutz nicht gewerbliche Internetseiten

Jugendschutz für nicht gewerbliche Internetseiten

Jugendschutz für nicht gewerbliche Internetseiten

Wann ist eine Webseite gewerblich und wann ausschliesslich privat? Diese Frage wird immer häuffiger im Zusammenhang mit dem Jugendschutz gestellt. Wichtig zu wissen ist; dass ein Jugendschutzbeauftragter dann bestellt werden muss wenn eine gewerbliche Webseite jugendgefährdende Inhalte aufweisst.

Als Privat ist eine Webseite nur dann zu sehen wenn damit keine Einnahmen erziehlt werden! Schon wenn ein Banner zb. über ein Affiliate-System oder Werbemittel, Textlinks zu sehen sind die dem Seiteninhaber, Betreiber zugeordnet werden ist diese Webseite nicht mehr ausschliesslich privat sondern eher gewerblich anzusehen.

Was sind Ausnahmen?

Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern, oder nachweislich weniger als zehn Mio. Seitenzugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres können auf die Bestellung verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung zb. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen und diese zur Wahrnehmung der Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten verpflichten.

Ansonnsten gilt:

Ohne Jugendschutzbeauftragten dürfen Sie in Deutschland keine Webseite mit jugendgefährdende Potential als kommerzielles Online-Angebot betreiben.

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Was ist Pornografie? Jugendschutz Recht 2010

Was ist Pornografie?

Nun im Internet ist sicherlich viel erotisches Material zu finden. Auch spezielle und etwas härtere Erotik ist im Internet sichtbar. Eine gesetzliche Definition für erlaubte und verbotene Erotik gibt es aber bis lang noch nicht.

Was sind Maßstäbe?

Es gibt zumindest eine Richtlinie nach § 184 a und b Strafgesetzbuch (StGB)  zur „harten Pornografie“ werden pornografische Schriften gezählt, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.

Wissenschaftliche Werke gelten hingegen nicht als pornografisch, sofern diese ausschliesslich der Wissenschaft dienen und keine anderen Absichten verfolgen. Es ist demnach eine Auflbeziehung an die Wissenschaft als „Deckmantel“ nicht erlaubt.

Immer mehr Internetseiten mit eindeutigen pornografischen Inhalten ziehen in das Ausland, um sich der deutschen Gesetzgebung zu entgehen. Diese Möglichkeit ist sehr umstritten und gleich wohl keine akzeptable Alternative um einen seriösen Ruf zu bekommen. Dabei bieten Hoster aus dem Ausland wie zb. Niederlanden mit einem sehr humanen Jugendschutz einen großen Spielraum.

Aber auch große Erotik-Portale mit Sitz im Ausland haben oft einen guten Jugendschutz um große Fallen oder EU-Ermittlungen gegen sich zu ersparen.

Gegen Sie auf Nummer sicher und holen sich Rat von einem qualifiziertem Jugendschutzbeauftragten. So können Sie mit ruhigem Gewissen arbeiten und brauchen keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.

SchülerVZ verbessert Jugendschutz

SchülerVZ verbessert Jugendschutz

SchülerVZ hat den Jugendschutz verbessert. Ab sofort bekommt men keinen Zugang mehr zum Community-Portal SchülerVZ ohne eine Einladung eines dort registirten Mitglied. Diese Änderung könnte viel zum sicheren Umgang mit Kindern und Jugendlichen beitragen.

Aber auch der Datenschutz wurde bei SchülerVZ verbessert, dies sagt der Datenschutzbauftragte von Netprom ORG dem Unternehmen für Datenschutz und SEO Marketing.

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