Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das Jugendschutzgesetzt (JuSchuG) legst den Jugendschutz fest und verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sich an dieses zu halten. Im Jugendschutzgesetz sind unter anderem folgende Punkte festgehalten und werden zur unabdingbaren Pflicht gesetzt.

Der Jugendschutzbeauftragte nach §§ 7 a GjSM, 8 Abs. 5 MDStV

  • Jugendschutz für Erotik Webseiten ist unabdingbar
  • Ein Jugendschutzbeauftragter muss bestellt werden
  • Der Jugendschutzbeauftragte überprüft die Webseite auf Jugendgefärdende Inhalte

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Go Jugendschutz im neuen Design

Go Jugendschutz im neuen Design

Wir haben unser Design neu aufgesetzt und starten frisch mit vielen neuen Lösungen in das Jahr 2010. Viele unsere Kunden schätzen dies überaus.

Wir haben uns zu diesem Blogverfahren entschieden um Go-Jugendschutz auch zu einer Informationspalttform für den Jugendschutz zu machen.