Jugendschutzbeauftragten bestellen – Ihre Pflicht, Ihre Sicherheit

In einer Welt, in der Inhalte im Internet jederzeit und überall verfügbar sind, trägt jeder Anbieter eine hohe Verantwortung – insbesondere gegenüber Jugendlichen. Es ist keine bloße Formalität, sondern eine gesetzliche Pflicht: Betreiber jugendgefährdender Angebote müssen einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.

Wer muss handeln?
Ob erotische Webseiten, Gaming-Plattformen oder bestimmte soziale Netzwerke – sobald Inhalte potenziell jugendgefährdend sind, ist die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten nicht nur ratsam, sondern in vielen Fällen zwingend vorgeschrieben. Wer hier nachlässig agiert, riskiert empfindliche Strafen und langfristige Imageschäden.

Welche Aufgaben übernimmt der Jugendschutzbeauftragte?
Der Jugendschutzbeauftragte ist weit mehr als ein Aushängeschild. Er ist der direkte Ansprechpartner für Besucher Ihrer Webseite oder Ihrer Lokalität, klärt Fragen, nimmt Beschwerden entgegen und sorgt für Transparenz.
Gleichzeitig koordiniert er die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Vereinen. Hier zeigt sich der wahre Wert bewährter Tradition: Direkter Kontakt, klare Worte, verbindliches Handeln.

Prüfung, Beratung und Prävention – Ihr Schutzschild
Ein erfahrener Jugendschutzbeauftragter prüft Ihre Inhalte oder Ihre Einrichtung kritisch auf mögliche Schwachstellen. Seine Beratung schützt Sie effektiv vor drohenden Strafen und rechtlichen Auseinandersetzungen.
Er ist nicht nur ein Pflichtposten, sondern Ihr Partner – einer, der auf Grundlage bewährter Prinzipien arbeitet: Verantwortung übernehmen, vorausschauend handeln und Risiken vermeiden, bevor sie entstehen.

Fazit:
Ein Jugendschutzbeauftragter ist keine lästige Pflicht, sondern eine Investition in Ihre Zukunft und Ihre Reputation. Wer sich an die klassischen Tugenden – Pflichtbewusstsein, Weitsicht und Respekt gegenüber der nächsten Generation – hält, sichert den nachhaltigen Erfolg seines Unternehmens.

Handeln Sie jetzt – der richtige Schutz beginnt mit der richtigen Entscheidung.


Jugendschutz wie er sein muss…transparent und FAIR!

Transparenter Jugendschutz zu fairen Preisen!

Go-Jugendschutz bietet die Stellung des Jugendschutzbeauftragten §7 JMStV! Wir bieten über die programmtechnischen Beratung den Jugendschutz für Erotik Webseiten welcher gesetzlich für gewerbliche Erotik-Webseiten vorgeschrieben ist.

Uns so einfach geht es….

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Warum Jugendschutz beauftragten bestellen?

Ohne Jugendschutzbeauftragten dürfen Sie in Deutschland keine Webseite mit jugendgefährdende Potential als kommerzielles Online-Angebot betreiben.

1 Euro Jugendschutz? Was ist das?

1 Euro Jugendschutz

Immer mehr Jugendschutzbeauftragte werben mit 1 Euro Angeboten oder leicht darüber. Nun was ist dieser 1€ Job wert? Diese Frage ist schnell beantwortet wenn man an den allgemeinen Discount-Markt denkt. Gut und günstig, aber nicht intensive! Es kann aber auch oft vorkommen, dass sich diese Angebote als Mogelpackung outen, nämlich dann wenn man das Kleingedruckte liest sieht man oft *pro Tag!

Seriöse Jugendschutzbeauftragte haben nicht zu verstecken, Sie leben von ihrem guten Ruf und dem Vertrauen der Mandaten.

Denn Jugendschutz ist Vertauenssache!

Was ist Pornografie? Jugendschutz Recht 2010

Was ist Pornografie?

Nun im Internet ist sicherlich viel erotisches Material zu finden. Auch spezielle und etwas härtere Erotik ist im Internet sichtbar. Eine gesetzliche Definition für erlaubte und verbotene Erotik gibt es aber bis lang noch nicht.

Was sind Maßstäbe?

Es gibt zumindest eine Richtlinie nach § 184 a und b Strafgesetzbuch (StGB)  zur „harten Pornografie“ werden pornografische Schriften gezählt, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.

Wissenschaftliche Werke gelten hingegen nicht als pornografisch, sofern diese ausschliesslich der Wissenschaft dienen und keine anderen Absichten verfolgen. Es ist demnach eine Auflbeziehung an die Wissenschaft als „Deckmantel“ nicht erlaubt.

Immer mehr Internetseiten mit eindeutigen pornografischen Inhalten ziehen in das Ausland, um sich der deutschen Gesetzgebung zu entgehen. Diese Möglichkeit ist sehr umstritten und gleich wohl keine akzeptable Alternative um einen seriösen Ruf zu bekommen. Dabei bieten Hoster aus dem Ausland wie zb. Niederlanden mit einem sehr humanen Jugendschutz einen großen Spielraum.

Aber auch große Erotik-Portale mit Sitz im Ausland haben oft einen guten Jugendschutz um große Fallen oder EU-Ermittlungen gegen sich zu ersparen.

Gegen Sie auf Nummer sicher und holen sich Rat von einem qualifiziertem Jugendschutzbeauftragten. So können Sie mit ruhigem Gewissen arbeiten und brauchen keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.