Altersverifizierungs Systeme (AVS) zu schwer bedienbar

Immer mehr Nutzer im Internet klagen darüber, dass Altersverifizierungs Systeme AVS welche nach dt. Jugendschutz  Recht im Internet vorgeschrieben sind zu schwer und mit viel zu hohem Aufwand verbunden sind.

Was sind AVS Systeme?

Als AVS System bezeichnet man Altersverifikationssysteme welche den Zugriff von Minderjährigen auf Jugendgefährdende Webseiten schützen soll. Die Nutzung dieser Altersverifikationssysteme gestaltet sich jedoch öfter als schwer und unverständlich. In nicht wenigen Fällen hängen auch Abofallen oder diverse kostenpflichte Dienste an der Nutzung der AVS Systeme.

Warum ist es so schwer für AVS Systeme?

AVS Systeme haben es schwer besonders im Erotik Bereich. Dort nämlich werden mehr und mehr Internetseiten ins Ausland zb. Holland ausgegliedert. In diesen Ländern ist der Jugendschutz entweder nicht vorhanden oder um ein vielfaches geringer geregelt.

Da die Internetnutzer dies wissen und die Angebote täglich stark ansteigen ist die Zukunft der AVS Anbieter alles andere als leicht.

Es bleibt also abzuwarten wie sich das Internet und das dt. Jugendschutzrecht sich in Zukunft verändern.

Jugendschutz wie er sein muss…transparent und FAIR!


Transparenter Jugendschutz zu fairen Preisen!

Go-Jugendschutz bietet die Stellung des Jugendschutzbeauftragten §7 JMStV! Wir bieten über die programmtechnischen Beratung den Jugendschutz für Erotik Webseiten welcher gesetzlich für gewerbliche Erotik-Webseiten vorgeschrieben ist.

Uns so einfach geht es….

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Warum Jugendschutz beauftragten bestellen?

Ohne Jugendschutzbeauftragten dürfen Sie in Deutschland keine Webseite mit jugendgefährdende Potential als kommerzielles Online-Angebot betreiben.

Pornos über Tauschbörsen


Jugendgefährdendes Material über Tauschbörsen

Illigale Nutzung von Tauschbörsen sind Verboten, wenn man aber in diesem Zusammenhang noch porografische Werke anbietet oder zugänglich macht, kann das Anbieten von Pornofilmen in Tauschbörsen, den Straftatbestand des § 184 StGB erfüllen und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. mit Geldstrafe bestraft werden.

Wichtige Hinweise!

Nutzen Sie keine Tauschbörsen im Internet egal welcher Art! Die Nutzung kann durch Abmahnungen sehr teuer werden. Fallbeispiele (Filesharing-Abmahnung durch Urmann und Collegen Rechtsanwälte) belegen, dass sich “Firmen” und “Rechtsanwälte” auf deisen Geschäft spezialisiert haben und womöglich damit Millionen verdienen.

Links zum Thema:

Geben Sie diesen Personen keine Chance auf Erfolg!

Tatort Internet


Tatort Internet “Schützt endlich unsere Kinder”

Unter diesem Motto senden RTL2 jeden Montag eine Fernsehsendung. Kinder sind dem Internet heute gnadenlos ausgesetzt dies ist eine unbestrittene Sache. Darum müssen gerade Kinder besonders geschützt werden. Doch wie kann man diesen Schutz richtig und vor allem nachhaltig gestalten?

Eltern haften für Ihre Kinder…

Dieser Slogan sollte für die Eltern in Deutschland ein wichtiger Punkt sein. Man kann keine Gesetzte schaffen wenn Eltern sich allein darauf berufen. Eltern haben die Möglichkeit sich umfassend online zu informieren und zb. Jugendschutzprogramme auf den Computer zu installieren. das wichtigste ist aber nach wie vor die: Kontrolle!

Kontrolle ist sicher und nachhaltig

Besonders bei Kindern ist die Kontrolle der kleinen das einzig richtige Mittel um Straftaten oder Missbrauch zu verhindern. Eltern können die Verantwortung nicht den Behörden oder Providern allein auferlegen, dies zeigt schon die große Zahl an ausländischen Unternehmen welche sich an diese Richtlinien nicht halten. Eltern müssen mehr die Kinder und Computer der Kinder in regelmäßigen Abständen kontrollieren.

Altersverifikationssysteme (AVS)

Was sind Altersverifikationssysteme (AVS)?

Ein Altersverifikationssystem ist ein Jugendschutzprogramm welches einen geschützen Bereich zb. Erotik-Content schützen und versiegeln soll. So kann man zb. Bilder und Texte die für Kinder und Jugendliche nicht geeigent sind dort ablegen oder den Nutzen bereitstellen.

Was muss ein Altersverifikationssystem gewärleisten?

Ein Altersverifikationssysteme muss den Zugang vor nicht bereichtigen Personengruppen effiktiv schützen. Dies ist nicht mit einen Memberbereich-Zugang zu verweckseln. Beim Altersverifikationssystem wird nur zwischen Volljährig und Minderjährig unterschieden, nicht nach Zugangsoptionen oder Bezahlsystemen.

Sie haben Fragen zum Altersverifikationssystemen auch AVS genannt?

Gerne beantworten wir diese Ihnen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf!

Jugendschutz bei Servern im Ausland?


Hilft ein Umzug des Server in das Ausland wirklich?

Immer mehr Webmaster und Unternehmen welche jugendgefährdende Inhalte im Internet anbieten wählen eine Niederlassung im Ausland. Nun entscheiden sich auch zunehmend Privatpersonen zu diesem Verhalten.

Ist die Flucht ins Ausland eine Lösung?

Sicher scheint es auf den ersten Blick betrachtet die optimale Lösung zu sein. Der zweite Blick jedoch könnte vielen einen bitteren Beigeschmack verschaffen. Warum? Nun ein Abwandern in das Ausland birgt Risiken und Nebenwirkungen. Neben juristischen Folgen kann es auch steuerliche Risiken geben welche vorab genau zu prüfen sind. Wenn man diese Punkte betrachtet um sicher zu gehen, nicht fatale Fehler zu machen, könnte eine Strukturierung des Webangebots oder der Medien die günstigere und bessere Alternative sein.

Aus diesem Grund sollte man die Kosten + Risiken genau abwägen, bevor man sich entscheidet.

Über 18 Eingangsseite nichts ausreichend


Eingangsseite über 18 Warnung US Recht

In Deutschland reicht es nicht aus eine “Über 18″ Eingangsseite vor die eigenetliche Webseite zu stellen. Dies genügt dem Jugendschutz in Deutschland keineswegs. Die “Über 18 Warnungen” sind US Recht welches in Deutschland keine Anwendung findet.

Besonders Erotik Webmaster sollten sich auf diesen Warnhinweisen nicht sicher fühlen und stattdessen Ihre Angebot mit Jugendschutz Systemen labeln und ggf. “geschlossene Benutzergruppen” einführen.

Eingang oder Enter wie man diese immer häufiger liest dürften nur den Anschein erwecken, dass der Inhaber sich nicht an den Jugendschutz hält.

1 Euro Jugendschutz? Was ist das?


1 Euro Jugendschutz

Immer mehr Jugendschutzbeauftragte werben mit 1 Euro Angeboten oder leicht darüber. Nun was ist dieser 1€ Job wert? Diese Frage ist schnell beantwortet wenn man an den allgemeinen Discount-Markt denkt. Gut und günstig, aber nicht intensive! Es kann aber auch oft vorkommen, dass sich diese Angebote als Mogelpackung outen, nämlich dann wenn man das Kleingedruckte liest sieht man oft *pro Tag!

Seriöse Jugendschutzbeauftragte haben nicht zu verstecken, Sie leben von ihrem guten Ruf und dem Vertrauen der Mandaten.

Denn Jugendschutz ist Vertauenssache!

Jugendschutz nicht gewerbliche Internetseiten


Jugendschutz für nicht gewerbliche Internetseiten

Jugendschutz für nicht gewerbliche Internetseiten

Wann ist eine Webseite gewerblich und wann ausschliesslich privat? Diese Frage wird immer häuffiger im Zusammenhang mit dem Jugendschutz gestellt. Wichtig zu wissen ist; dass ein Jugendschutzbeauftragter dann bestellt werden muss wenn eine gewerbliche Webseite jugendgefährdende Inhalte aufweisst.

Als Privat ist eine Webseite nur dann zu sehen wenn damit keine Einnahmen erziehlt werden! Schon wenn ein Banner zb. über ein Affiliate-System oder Werbemittel, Textlinks zu sehen sind die dem Seiteninhaber, Betreiber zugeordnet werden ist diese Webseite nicht mehr ausschliesslich privat sondern eher gewerblich anzusehen.

Was sind Ausnahmen?

Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern, oder nachweislich weniger als zehn Mio. Seitenzugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres können auf die Bestellung verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung zb. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen und diese zur Wahrnehmung der Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten verpflichten.

Ansonnsten gilt:

Ohne Jugendschutzbeauftragten dürfen Sie in Deutschland keine Webseite mit jugendgefährdende Potential als kommerzielles Online-Angebot betreiben.

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