Jugendschutzbeauftragten bestellen – Ihre Pflicht, Ihre Sicherheit

In einer Welt, in der Inhalte im Internet jederzeit und überall verfügbar sind, trägt jeder Anbieter eine hohe Verantwortung – insbesondere gegenüber Jugendlichen. Es ist keine bloße Formalität, sondern eine gesetzliche Pflicht: Betreiber jugendgefährdender Angebote müssen einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.

Wer muss handeln?
Ob erotische Webseiten, Gaming-Plattformen oder bestimmte soziale Netzwerke – sobald Inhalte potenziell jugendgefährdend sind, ist die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten nicht nur ratsam, sondern in vielen Fällen zwingend vorgeschrieben. Wer hier nachlässig agiert, riskiert empfindliche Strafen und langfristige Imageschäden.

Welche Aufgaben übernimmt der Jugendschutzbeauftragte?
Der Jugendschutzbeauftragte ist weit mehr als ein Aushängeschild. Er ist der direkte Ansprechpartner für Besucher Ihrer Webseite oder Ihrer Lokalität, klärt Fragen, nimmt Beschwerden entgegen und sorgt für Transparenz.
Gleichzeitig koordiniert er die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Vereinen. Hier zeigt sich der wahre Wert bewährter Tradition: Direkter Kontakt, klare Worte, verbindliches Handeln.

Prüfung, Beratung und Prävention – Ihr Schutzschild
Ein erfahrener Jugendschutzbeauftragter prüft Ihre Inhalte oder Ihre Einrichtung kritisch auf mögliche Schwachstellen. Seine Beratung schützt Sie effektiv vor drohenden Strafen und rechtlichen Auseinandersetzungen.
Er ist nicht nur ein Pflichtposten, sondern Ihr Partner – einer, der auf Grundlage bewährter Prinzipien arbeitet: Verantwortung übernehmen, vorausschauend handeln und Risiken vermeiden, bevor sie entstehen.

Fazit:
Ein Jugendschutzbeauftragter ist keine lästige Pflicht, sondern eine Investition in Ihre Zukunft und Ihre Reputation. Wer sich an die klassischen Tugenden – Pflichtbewusstsein, Weitsicht und Respekt gegenüber der nächsten Generation – hält, sichert den nachhaltigen Erfolg seines Unternehmens.

Handeln Sie jetzt – der richtige Schutz beginnt mit der richtigen Entscheidung.


Wichtig für eine Webseite das Impressum

Die Webseite ist fertig, Bilder sind eingestellt, Texte ok nun kann es losgehen. Falsch sehr oft vergessen Webmaster oder deren Kunden das Impressum sowie ggf. des Haftungsausschluss.

Die Folge sind dann nicht selten, teure Abmahnungen von Rechtsanwälten!

Tipp:

1.) Bestellen Sie den wichtigen Jugendschutz

2.) Beugen Sie dem vor und gestellten Sie ein rechtssicheres Impressum mit einem Impressum-Generator.

3.) Erstellen oder lassen Sie eine Datenschutzerklärung gem. DSGVO erstellen.

$.) Einen Standart-Disclaimer (Haftungsausschluß) finden Sie hier.

Edathy Affäre: Strafbar oder nicht?

Die Edathy Affäre ist das Thema Nummer 1 in der letzten Zeit! Aber was steckt dahinter?
Sebastian Edathy der EX SPD Politiker stellt sich Vorwürfen und Ermittlungen wegen dem Verdacht des Besitz von kinderpornographischen Material (§ 184b StGB). Hierbei wird von den Ermittlern und den Verteidigern unterschieden was überhaupt strafbar ist und was nicht.

Aus meiner Sicht verhält es sich hier aber anders. Denn ich bin der Meinung, dass alles was von einer kriminellen Quelle stammt sofort illegal ist! Das ist hier der Fall! Denn der Onlineshop ist ein einschlägiger Shop in dem es viele illegale und verbotene Inhalte gegeben hat. Aus diesem Grund ist alles was man von dort erwirbt sofort illegal. Denn zum ersten unterstützt man hier ein kriminelles Angebot und zum zweiten weiß man, dass die Inhalte unter kriminellen Umständen wie zB. Zwang entstanden sind.
Zudem hatte Sebastian Edathy die Fachkenntnisse die Inhalte bewerten zu können.

Kinderpornographie als harmlose Krankheit bagatellisieren

Gerne wird jetzt die Kinderpornographie als harmlose Krankheit bagatellisiert und die Täter und die potentiellen Täter werden hier als Betroffene hingestellt.
Nein das darf man so nicht stehen lassen! Der Missbrauch von Kindern ist eines der schlimmsten Verbrechen die ein Mensch begehen kann! Das sollten wir uns bewusst sein. Und wenn Prominente oder Politiker so etwas begehen sollte diese auf keinen Fall bagatellisiert werden.

Es bringt also eher wenig Spots zu senden in den man bei solchen Neigungen eine therapeutische Hilfe anbietet. Es sollte hingegen eine „null Toleranz“ gegen solche Straftaten oder Gedanken geäußert werden!

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Jugendschutzeinstellungen bei Windows

Eltern haben eine gute Möglichkeit die Jugendschutzeinstellungen im Windows Betriebssystem für PC, Laptop-Notbook oder PDA einzustellen. Dazu hat Microsoft einen speziellen Jugendschutz in die Windowsprogramme intrigiert.

Wie nutze ich die Jugendschutzeinstellungen?

Zunächst sollten Sie die Windows Jugendschutzeinstellungen konfigurieren. Wie dies geht kann man auf der Windows Jugendschutzeinstellungen Webseite gut nachlesen.

Facebook und der fehlende Jugendschutz

Anzeigen von Facebook für Sexseiten

Facebook und Jugendschutz passen nicht wirklich gut zusammen. Immer mehr Prostituierte werben offen mit Nacktbildern und verweisen zu harten Pornoseiten. Entsprechende Links und Facebook-Seiten sowie Profile sind bei Facebook zu hauf zu finden. Meldet man Facebook diese Seiten, Bilder oder Links – löscht Facebook diese nur sehr selten!


Facebook nutzt keine ausreichenden Standards um Kinder und Jugendliche zu schützen. Bei Facebook kann sich nahezu jeder ungefiltert anmelden. Facebook will auch das sich Menschen jedes Alters dort anmelden – tut aber so wenig um für einen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sorgen.

Man kann nur hoffen das Facebook sich dazu bald etwas einfallen lassen wird.

Altersverifizierungs Systeme (AVS) zu schwer bedienbar

Immer mehr Nutzer im Internet klagen darüber, dass Altersverifizierungs Systeme AVS welche nach dt. Jugendschutz  Recht im Internet vorgeschrieben sind zu schwer und mit viel zu hohem Aufwand verbunden sind.

Was sind AVS Systeme?

Als AVS System bezeichnet man Altersverifikationssysteme welche den Zugriff von Minderjährigen auf Jugendgefährdende Webseiten schützen soll. Die Nutzung dieser Altersverifikationssysteme gestaltet sich jedoch öfter als schwer und unverständlich. In nicht wenigen Fällen hängen auch Abofallen oder diverse kostenpflichte Dienste an der Nutzung der AVS Systeme.

Warum ist es so schwer für AVS Systeme?

AVS Systeme haben es schwer besonders im Erotik Bereich. Dort nämlich werden mehr und mehr Internetseiten ins Ausland zb. Holland ausgegliedert. In diesen Ländern ist der Jugendschutz entweder nicht vorhanden oder um ein vielfaches geringer geregelt.

Da die Internetnutzer dies wissen und die Angebote täglich stark ansteigen ist die Zukunft der AVS Anbieter alles andere als leicht.

Es bleibt also abzuwarten wie sich das Internet und das dt. Jugendschutzrecht sich in Zukunft verändern.

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Warum Jugendschutz beauftragten bestellen?

Ohne Jugendschutzbeauftragten dürfen Sie in Deutschland keine Webseite mit jugendgefährdende Potential als kommerzielles Online-Angebot betreiben.